Gut zu wissen: Alles rund ums erste Gehalt

All-In Vertrag

Arbeitsvertrag bei dem die zu leistenden Überstunden mit einem höheren Grundgehaltpauschal ausgeglichen werden.

Absetzbeträge

Beträge, die direkt von der zu zahlenden Lohnsteuer abgezogen werden, z. B.: Alleinverdienerabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag etc.

Arbeitsvertrag

Vertrag zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in, welcher deren Rechte und Pflichten festlegt (sofern diese nicht bereits durch Gesetze oder Kollektivverträge geregelt sind).

Bemessungsgrundlage

Der Teil des Gehalts, welcher zur Bemessung der Lohnsteuer bzw. der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird.

Bruttogehalt

Das Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Dienstzettel

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf einen Dienstzettel - dieser hält schriftlich Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in fest.

Freibeträge

Beträge, die die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer reduzieren, z.B. Kinderfreibetrag.

Freier Dienstvertrag

Für Freie Dienstnehmer:innen gelten Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts (z.B.: Kündigungsschutz) und Kollektivverträge nicht. Sie unterliegen der Einkommenssteuerpflicht – Steuern müssen eigenständig an das Finanzamt überwiesen werden.

Geringfügigkeitsgrenze

Liegt das monatliche Gehalt unter dieser Grenze, sind keine Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu zahlen, es gilt daher Brutto = Netto.

Kammerumlage

Angestellte und Arbeiter:innen in Österreich sind verpflichtet eine monatliche Kammerumlage in der Höhe von 0,5% des Bruttogehalts an die Arbeiterkammer zu zahlen. Diese bietet im Gegenzug u.a. kostenlose Beratungen an.

Kollektivvertrag

Überbetriebliche schriftliche Vereinbarungen. Diese regeln alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis z.B. Mindestlöhne, Arbeitszeit etc.

Lohn-/Gehaltszettel

Jeder Arbeitnehmern und jeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf einen schriftlichen Gehaltszettel. Dieser zeigt das Bruttogehalt, die gesetzlichen Abzüge und das Nettogehalt.

Nettogehalt

Gehalt das tatsächlich am Konto der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers landet.

Pendlerpauschale

Arbeitnehmer:innen, die größere Entfernungen zu ihrem Arbeitsplatz zurücklegen müssen, können diese staatliche Förderung in Anspruch nehmen.

Sachbezug

Teile der Entlohnung, die nicht in Form von Geld ausbezahlt werden. Als Bestandteil der Entlohnung sind auch Sachbezüge steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Sonderzahlung

Zahlungen des:der Arbeitgeber:in, die nicht monatlich erhalten werden, z.B. Urlaubsgeld etc.

Sozialversicherungsbeiträge

Abgaben, die von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen an die Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Diese werden verpflichtend vom Bruttolohn abgezogen.

Überstunden

Arbeitszeiten, die über die wöchentliche Normalarbeitszeit (in der Regel 40 Stunden) oder die tägliche Normalarbeitszeit (in der Regel 8 Stunden) hinausgehen. Maximal sind grundsätzlich 20 Überstunden wöchentlich zulässig, wobei es in bestimmten Fällen Ausnahmen geben kann.

Arbeitszeit

Die tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden, sowie die wöchentliche von 60 Stunden inkl. Überstunden, darf nicht überschritten werden. Innerhalb von 17 Wochen darf die wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt 48 Stunden nicht überschreiten.

Urlaubsgeld

Eine steuerlich begünstigte Sonderzahlung, die im Arbeits- oder Kollektivvertrag geregelt ist. ("13. Gehalt")

Weihnachtsgeld

Eine steuerlich begünstigte Sonderzahlung, die im Arbeits- oder Kollektivvertrag geregelt ist. ("14. Gehalt")

Werkvertrag

Werkverträge sind Aufträge zwischen Selbstständigen und ihren Kund:innen. Werkvertragsnehmer:innen müssen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern mit einberechnen und selbst entrichten.

Wohnbauförderungsbeitrag

Abzug in der Höhe von 1 % des Bruttogehalts. Dieser Betrag dient der Finanzierung des geförderten Wohnbaus.