Gut zu wissen: Begriffe rund um die Wohnung
Ein:e Immobilienmakler:in soll Vermieter:in und Mietinteressenten zusammenbringen und dafür sorgen, dass es zu einem Mietvertragsabschluss kommt.
Bei Vertragsabschluss erhält der:die Immobilienmakler:in einen Geldbetrag (= Provision) ausbezahlt. Dieser muss je nach Vereinbarung vom Mieter bzw. der Mieterin oder dem Vermieter bzw. der Vermieterin bezahlt werden.
Ein verbindliches Angebot der Mieterin bzw. des Mieters an den:die Vermieter:in, eine Wohnung zu den im Anbot angegebenen Bedingungen anzumieten.
Eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung über die Mietbedingungen, Rechte und Pflichten zwischen einem Vermieter oder einer Vermieterin und dir als Mieter:in.
Geldbetrag, den man bei Vertragsabschluss an den:die Vermieter:in zur Absicherung von Schadenersatzansprüchen wegen Schäden an der Wohnung zahlen muss.
Reiner Mietzins der Wohnung ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer
Kosten für Wasserversorgung, Rauchfangkehren, Kanalräumung, Müllabfuhr, Entrümpelungen, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung allgemeiner Teile des Hauses, Hausversicherungen, Hausbesorger, Lift etc.
Nettomiete mit Betriebskosten und Umsatzsteuer
Nettomiete mit Betriebskosten, Umsatzsteuer, Heizung und Warmwasser